
Corona-Infos
Stand August 2022
Nach den Sommerferien können sich die Kinder freiwillig in der Schule testen. Sie bekommen Tests von der Schule, um sich bei Symptomen zu Hause zu testen.
Stand 20.02.22
Die Pooltests werden ab 28.02.22 aufgelöst. Die nicht immunisierten Kinder müssen montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Aufsicht der Eltern sich testen. Für alle anderen ist die Testpflicht aufgehoben. Die Tests werden von der Schule bereitgestellt.
https://www.schulministerium.nrw/veraendertes-testverfahren-ab-dem-28-februar-2022
Stand 26.01.22
Es werden nur noch Pooltests durchgeführt. Die Einzeltests entfallen und werden durch Schnelltests ersetzt. Bei einem positivem Poolergebnis werden die Eltern informiert und gebeten vor Schulantritt eine negative Testbescheinigung einer Teststelle vorzulegen.
Bei drei oder mehr positiv getesteten Schüler*innen in einer Klasse innerhalb der letzten 7 Tage so sendet die Schulleitung die gesamte Klasse in die häusliche Isolierung. Die Klasse darf an Tag 5 der häuslichen Isolierung wieder zur Schule zurückkehren (Voraussetzung Symptomfreiheit). Hierzu ist ein negativer Schnelltest eines Bürgertestzentrums, der max. 24 Stunden alt ist, notwendig. Für zuvor pos. getestete Schüler*innen gelten andere Quarantänezeiten.
Vollständig immunisierte Personen müssen sich im Falle einer Positivmeldung NICHT in Quarantäne begeben (dies gilt auch für Kinder – also Personen bis 18 Jahre):
Vollständig immunisiert sind Personen mit:
– 2 Impfungen, die 2. liegt weniger als 90 Tage zurück
– 3 Impfungen (Geboosterte)
– Genesene weniger als 90 Tage nach dem ersten Erregernachweis
– Genesene mit mind. einer Impfung, Reihenfolge egal
Aktuelle Quarantäneregeln:
Positiv getestete Personen (Kinder und Erwachsene): 10 Tage ab Symptombeginn/Testdatum, Möglichkeit der Testung ab dem 7. Tag , wenn zuvor 48 Stunden keine Symptome vorhanden, Schnelltest ausreichend, nach 10 Tagen kein Test vorgesehen
Kontaktpersonen (auch Haushaltskontakte): 10 Tage ab dem letzten Kontakt. Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen sowie Schüler*innen Testung mit Schnelltest ab dem 5. Tag der Quarantäne möglich, wenn negativ, darf die Quarantäne selbständig beendet werden. Voraussetzung ist jeweils Symptomfreiheit!